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Reizvolle Umgebung für ein idyllisches Zuhause

Für Sie und Ihre Lieben das perfekte Eigenheim finden. 
Entdecken Sie die Vorzüge einer Gemeinde, in der Nachbarn zu Freunden werden und Jeder für Jeden da ist. 

Unten stehend finden sie verschiende Informationen zum Download.

Weitergehende Information zu den Bauleitplänen in Bayern finden Sie im Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern.

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung beschlossen, das kürzlich erworbene gemeindliche Grundstück im Nord-Osten von Schönbrunn als gewerbliche Bauflächen auszuweisen. Östlich des vorhandenen Dammweges sollen über 11.000 m² Gewerbeflächen und im südlichen Bereich in Abgrenzung zum Wohnbaugebiet Schönbrunn-Nord rund 4.500 m² Mischgebietsflächen entstehen. Die Randlage mit Blick zum Staudamm bietet Unternehmern ein attraktives naturnahes Umfeld für ihren Gewerbebetrieb und auch für ihr Wohnhaus. „Eine Ausweisung von Gewerbegebietsflächen eröffnet für die Gemeinde Möglichkeiten für weitere Entwicklungen“, so Erster Bürgermeister Dirk Friesen. „Durch höhere Gewerbesteuereinnahmen kann die Gemeinde wieder investieren, gleichzeitig können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald kann die Flächen zu einem günstigen Preis für 53,70 €/m² voll erschlossen anbieten, die Größe kann je nach Bedarf vermessen werden. Eine Bebauung muss innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb erfolgen.

Die Bewerbungen nimmt Erster Bürgermeister Dirk Friesen unter Tel. 09546/6683 bzw. per E-Mail d.friesen@vg-burgebrach entgegen. 

Bitte verwenden Sie hierfür den unten angefügten Bewerbungsbogen!

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald ist bestrebt, bei Bedarf in allen Gemeindeteilen Bauland zur Verfügung zu stellen. 

In Zettmannsdorf sind noch zwei Bauplätze frei! 

Nähere Informationen erteilt Erster Bürgermeister Dirk Friesen, Tel. 09546/6683 oder die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Tel. 09546/9416-0

In Steinsdorf ist noch ein Bauplatz frei! 

Nähere Informationen erteilt Erster Bürgermeister Dirk Friesen, Tel. 09546/6683 oder die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Tel. 09546/9416-0

Hier finden Sie Bebauungspläne der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Weitergehende Information zu den Bauleitplänen in Bayern finden Sie im Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern.

Hier finden Sie die aktuelle Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Weitergehende Information zu den Bauleitplänen in Bayern finden Sie im Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern. Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern:

AUFSTELLUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLANES "ANGERFELD II", STEINSDORF GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD, LKRS. BAMBERG

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 die Aufstellung der „1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ‚Angerfeld II‘, Steinsdorf“ beschlossen.

 

Der Plan erhält den Namen „1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ‚Angerfeld II‘, Steinsdorf“. 

Es sollen weiterhin Flächen für ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindeteiles Steinsdorf und ist wie folgt umgrenzt:

Westen, Norden und Süden – durch die freie Landschaft 
Osten – durch die bestehende Ortsbebauung

Folgende Grundstücke der Gemarkung Steinsdorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise: 178 und 180

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg – beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

Schönbrunn i. Steigerwald, 11.06.2026

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

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