Breitbandausbau

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Direkte Ansprechpartner für Ihre Fragen bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach sind:

Für Fragen zum Bauablauf oder Ihrem Hausanschluss:

Herr Jürgen Endres

Verwaltungsangestellter
Funktion: Hoch- und Tiefbauamt

Herr Stefan Menz

Verwaltungsangestellter
Funktion: Hoch- und Tiefbauamt

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt. 

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 28.09.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Die Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald hat im Zeitraum vom 06.08.2022 – 28.09.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.

 

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
 

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Bekanntmachung der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR). 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 18.04.2024 wurde der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald am 07.06.2024 durch Herrn Staatssekretär Martin Schöffel persönlich übergeben.

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 31.12.2023 zwischen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
 

Stellungnahme der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:

Bisheriger Breitbandausbau in der Gemeinde Schönbrunn i. STeigerwald (abgeschlossene Förderverfahren)

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat ihr 1. Förderverfahren zum Breitbandausbau DSL Schönbrunn vom 22.01.2015 bis 09.09.2016 durchgeführt und abgeschlossen.

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat ihr 2. Förderverfahren zum Breitbandausbau VDSL Schönbrunn vom 02.09.2016 bis 07.02.2019 durchgeführt und abgeschlossen.

Weitere Nachrichten zum Breitbandausbau

In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die Weichen gestellt und den Grundsatzbeschluss zum Ausbau eines eigenen Glasfasernetzes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die ersten Verfahrens- und Förderschritte einzuleiten.

Nach Durchführung und Abschluss des Förderverfahrens ist mit einer baulichen Umsetzung voraussichtlich Ende 2024 zu rechnen. Das Erschließungsgebiet umfasst alle Gemeindeteile, wobei im Gemeindeteil Fröschhof bereits das Glasfasernetz vorhanden ist und im Gemeindeteil Grub dies im Rahmen der Dorferneuerung 2022/2023 gebaut wird.

Schnelles Internet (VDSL) wird in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald in 12 Monaten verfügbar sein.

1. Bürgermeister Georg Hollet und Daniel Roppelt (Deutsche Telekom) bei der Vertragsunterzeichnung

Nach Abschluss des Förderverfahrens und dem Eingang der Förderzusage durch die Regierung von Oberfranken wurde jetzt der Vertrag für den Breitbandausbau in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald unterzeichnet. Im Zuge der Ausschreibung konnte die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner gewonnen werden. Vertraglich wurde vereinbart, dass die Fertigstellung und Inbetriebnahme des schnellen Breitbandnetzes innerhalb von 12 Monaten erfolgen soll.

In den Schönbrunner Gemeindeteilen Steinsdorf, Frenshof, Grub, Niederndorf, Oberneuses, Zettmannsdorf und Halbersdorf werden sogenannte Outdoor-DSLAMs (Schaltgehäuse) aufgebaut, die mit Glasfaserleitung angebunden werden. Von diesen Outdoor-DSLAMs geht es dann weiter in das vorhandene Kupferkabelnetz bis zu den einzelnen Haushalten.

Die Vorbereitungen der Baumaßnahme werden noch in 2015 durchgeführt, die Bauausführung wird dann im Jahr 2016 begonnen und bis September 2016 abgeschlossen sein.

Wir werden über den Stand der Bauarbeiten bzw. über den Abschluss der Bauarbeiten und die Inbetriebnahme informieren.

Um nach Inbetriebnahme das neue schnelle Internet nutzen zu können, müssen im Regelfall die Verträge beim Internetservice-Provider angepasst bzw. geändert werden.

Breitbandausbau in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwal - Aktueller Ausbaustand

Der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald errichtet im Rahmen des Betreibermodells ihr eigenes Glasfasernetz mit einem kostenlosen Anschluss für jedes Haus im Gemeindegebiet.

Der Ausbau richtet sich nach den beiden Förderprogrammen des Freistaates Bayern (BayGiBitR – Bayerische Gigabitrichtlinie) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0).

Beginnend mit dem Bayerischen Förderprogramm werden Haushalte deren aktueller Internetanschluss unter einer Geschwindigkeit von 100 Mbit/s liegt, vorrangig mit Glasfaser erschlossen.

Anschließend erfolgt der Ausbau aller weiteren Gemeindeteile mit einem bereits schnelleren Anschluss im Rahmen des Bundesförderprogramms.

Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus im jeweiligen Gemeindeteil. Bitte wählen Sie den gewünschten Ort durch anklicken aus.

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